Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und möchten Sie auf dem Weg dahin gern gut informieren.
Dafür ist zunächst folgendes wichtig: Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zu unserer Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt werden können Personen, die ab dem 10. Oktober 2023 zu unserer Kirchengemeinde gehören und zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben.